ABSCHAFFUNG KASUALGEBÜHREN

ÖFFENTLICHE RECHTSGÜLTIGE BEKANNTMACHUNG: BESCHLUSS DES KIRCHENVORSTANDS zur Abschaffung Kasualgebühren (für Beerdigung und Hochzeit)     Für Taufen wurde keine Gebühr erhoben. 

Zum 1.1.2025 wurde §82 der Kirchengemeindeordnung zur Erhebung von Gebühren durch die Kirchengemeinden neu geregelt. Aus dem offiziellen Schreiben der Landeskirche dazu wurden einige wichtige Abschnitte verlesen.

„Der Umgang mit den sog. Kasualgebühren, also den Gebühren im Zusammenhang mit Amtshandlungen wie Taufe, Trauung und Bestattung, hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Lange Zeit sollten die Kirchengemeinden diese Gebühren als Finanzquelle unbedingt nutzen. Dann galt die Regelung, dass sie auch darauf verzichten dürfen. Nun sollen die Gebühren aus Gründen der Pflege der Mitgliedschaft möglichst nicht mehr erhoben werden. …

Für die eigentliche Amtshandlung durch die Pfarrperson darf auch weiterhin keine Gebühr erhoben werden. Nach unserem Ermessen darf für Taufen auch insgesamt keine Gebühr erhoben werden. … Übliche Reinigung und Blumenschmuck sollten nicht in einer eigenen Gebühr ausgewiesen werden, sondern als Grundausstattung in der allgemeinen, pauschalen Benutzungsgebühr eingeschlossen sein. Falls zusätzliche, marktübliche Dienstleitungen erbracht werden sollen, sollten diese direkt zwischen Dienstleister und Mitglied abgerechnet werden. Die neuen Regelungen machen die bestehenden Gebührensatzungen der Kirchengemeinden zunächst nicht unwirksam, wenn die genannten Grundsätze beachtet werden. Die neue Formulierung macht es aber erforderlich, dass die Kirchenvorstände noch einmal beraten, inwieweit ihre Gebührenordnung und -praxis evtl. unangebrachte Gebühren enthalten, die das Verhältnis zu den Mitgliedern unserer Kirche ungünstig belasten.“

Da in unserer Kirchengemeinde bei den allermeisten Beerdigungen und Trauungen katholische Kirchengebäude benutzt werden, für den Dienst des Pfarrers keine Gebühren erhoben werden dürfen und Kirchenmusiker von den Beteiligten dafür Entgelt erhalten, ist eine Erhebung von Gebühren nicht mehr durch das Gesetz gedeckt; sie werden somit abgeschafft und nicht mehr erhoben, mit Wirkung zum 1.7.2025, Beschluss des Kirchenvorstands: Einstimmig dafür.